Mitteilungspflicht über „EET“ (elektronische Umsatz-Aufzeichnung)
Kraft eines Gesetzes über Umsatz-Aufzeichnung ist ein Verkäufer pflichtig eine Rechnung auszustellen. Zusätzlich ist er pflichtig eine Einnahme beim Steuerverwalter online einzutragen (am spätestens bis 48 Stunden im Fall eines technischen Ausfalls).
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